Fundierter Überblick über die neue gesetzliche Lage zu Energy Sharing in Deutschland
Ab 1. Juni 2026 regelt § 42c EnWG erstmals die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über Gebäudegrenzen hinweg – lokal und ohne Einspeisevergütung ins Netz. Die Referentin Lisa Strippchen von der dena – Deutsche Energie-Agentur erläutert die neuen Regelungen: Wer darf als Letztverbraucher teilnehmen? Wer darf den Anlagen
Chancen: Lokale Stromversorgung und Nutzung lokaler Netzinfrastruktur, Teilhabe an der Energiewende, neue Absatzmöglichkeit für erneuerbaren Strom
Herausforderungen: Schleppender Smart-Meter-Ausbau, offene Umsetzungsfragen (bspw. Abrechnung der Netzentgelte),
Frage der Wirtschaftlichkeit je nach Projekt
